Persönlich erreichbar
Bei uns sprechen Sie nicht mit einer Warteschleife, sondern direkt mit Menschen, die Ihr Objekt und Ihre Gemeinschaft kennen.
Verwaltung anfragen ↗Hausverwaltung · Immobilienverkauf · WEG-Verwaltung
GVD ist Ihre familiengeführte Haus- und Immobilienverwaltung in Neumarkt in der Oberpfalz. Neben der persönlichen WEG-Verwaltung ist der professionelle Immobilienverkauf über Meier & Meier MH2 Immobilien unser zweites Hauptgeschäft – in Neumarkt sowie im Umkreis von Regensburg, Nürnberg und München.

Immobilienverkauf in Neumarkt & der Region
Der Verkauf von Wohnimmobilien ist neben der WEG-Verwaltung ein Hauptgeschäft unseres Familienunternehmens. Wir verbinden fundierte Marktkenntnis, eine hochwertige Präsentation und persönliche Begleitung – von der ersten Bewertung bis zum Notartermin.
WEG-Verwaltung in Neumarkt
Eine Eigentümergemeinschaft braucht mehr als Zahlen und Fristen. Sie braucht jemanden, der zuhört, vorausschauend handelt und auch dann erreichbar bleibt, wenn es kompliziert wird.
Bei uns sprechen Sie nicht mit einer Warteschleife, sondern direkt mit Menschen, die Ihr Objekt und Ihre Gemeinschaft kennen.
Nachvollziehbare Abrechnungen, verständliche Beschlüsse und eine Kommunikation, bei der keine Frage zwischen zwei Postfächern verloren geht.
Wir koordinieren regionale Fachfirmen, behalten Termine und Kosten im Blick und kümmern uns, bevor aus kleinen Themen große Baustellen werden.
Was wir für Ihre WEG übernehmen

Verwurzelt in Neumarkt
Von unserem Büro an der Regensburger Straße aus betreuen wir Wohnungseigentümergemeinschaften in Neumarkt und der Region. Kurze Wege, regionale Partner und ein persönlicher Blick auf jedes Objekt gehören für uns selbstverständlich dazu.
So erreichen Sie uns →Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung
Die Verwaltung beruft grundsätzlich mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung ein. Die Einladungsfrist soll, sofern keine besondere Dringlichkeit besteht, mindestens drei Wochen betragen.
Der Wirtschaftsplan stellt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft sowie die Vorschüsse der Eigentümer für ein Kalenderjahr zusammen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt die Verwaltung eine Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Die Eigentümer beschließen anschließend über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse.
Die Erhaltungsrücklage dient dazu, künftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziell vorzubereiten.
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