WEG-FAQ

Die wichtigsten Fragen rund um Wohnungseigentum und Verwaltung.

Verständliche erste Orientierung zu Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklage, Verwaltungsbeirat und weiteren Themen des Wohnungseigentums.

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?

Die Verwaltung beruft grundsätzlich mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung ein. Die Einladungsfrist soll, sofern keine besondere Dringlichkeit besteht, mindestens drei Wochen betragen.

Was ist ein Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan stellt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft sowie die Vorschüsse der Eigentümer für ein Kalenderjahr zusammen.

Was regelt die Jahresabrechnung?

Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt die Verwaltung eine Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Die Eigentümer beschließen anschließend über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse.

Wofür ist die Erhaltungsrücklage gedacht?

Die Erhaltungsrücklage dient dazu, künftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziell vorzubereiten.

Wer entscheidet über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum?

Über die Verwaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums entscheiden grundsätzlich die Wohnungseigentümer durch Beschluss. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt von der konkreten Maßnahme ab.

Welche Aufgabe hat der Verwaltungsbeirat?

Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Verwaltung. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sollen vor der Beschlussfassung geprüft und mit einer Stellungnahme versehen werden.

Kann ich mich in der Eigentümerversammlung vertreten lassen?

Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt eine Vollmacht in Textform. Zusätzlich können Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung Vorgaben zum Kreis der Bevollmächtigten enthalten.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum zählen insbesondere Grundstück und Gebäudeteile, die für Bestand oder Sicherheit erforderlich sind oder mehreren Eigentümern dienen. Maßgeblich sind Gesetz, Teilungserklärung und Aufteilungsplan.

Was bedeutet zertifizierter Verwalter?

Wohnungseigentümer können grundsätzlich die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Als zertifiziert gilt, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen hat.

Kann eine WEG die Verwaltung abberufen?

Die Bestellung kann durch Beschluss der Wohnungseigentümer beendet werden. Bestellung und Verwaltervertrag sind rechtlich zu unterscheiden; für Laufzeit und Vertragsende gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.

Die Antworten geben eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Im Einzelfall sind insbesondere Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse und aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen.

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